Allgemeine Geschäfts Bedingungen
1. Geltung der Bedingung
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des
Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
stimmen der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der
entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers den
Vertrag / Auftrag vorbehaltlos ausführen.
2. Allgemeines
2.1 Unsere Angaben zum Liefer- und
Leistungsgegenstand und zum Verwendungszweck sind
als annähernd zu betrachten, sie sind Beschreibung
bzw. Kennzeichnung und keine zugesicherten
Eigenschaften.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend,
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn
dass wir diese ausdrücklich in schriftlicher Form
als verbindlich bezeichnet haben. Bestellungen
gelten als angenommen, wenn wir sie nicht innerhalb
von 14 Kalendertagen ablehnen.
2.3 Nach individuellen Kundenwünschen gelieferte
oder bereitgestellte Sonderanfertigungen können
nicht zurückgenommen werden.
Ausnahmen hiervon bedürfen unserer vorherigen
ausdrücklichen Einwilligung. In diesem Fall sind wir
berechtigt, bei der Gutschrift einen Abzug von 25 %
des Kaufpreises als Aufwendungsersatz vorzunehmen.
2.4 Bei fernschriftlichen oder elektronischen
Bestellungen kommt der Kaufvertrag zustande, wenn
wir Ihre Bestellung durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware bzw.
durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen.
2.5 Der Besteller trägt die Verantwortung dafür,
dass durch seine individuellen Bestellungen nicht in
Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter
eingegriffen wird.
2.6 Für eventuelle Übermittlungsfehler übernehmen
wir keine Haftung.
3. Lieferung und Lieferzeit
3.1 Leistungs- und Lieferfristen werden nach
Möglichkeit eingehalten, jedoch sind alle Angaben
darüber unverbindlich.
3.2 Höhere Gewalt, insbesondere Ereignisse, die eine
reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage
stellen können, sowie unverschuldetes Unvermögen bei
uns oder bei dem Zulieferer berechtigen uns, die
Lieferung bzw. Leistung hinauszuschieben oder vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne
dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen. Dies
gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu
einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug
befinden.
3.3 Der Versand geschieht stets auf Kosten und
Gefahr des Kunden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind grundsätzlich sofort zu leisten,
bei Zahlung auf Rechnung eingehend auf dem Konto des
Verkäufers 14 Kalendertage nach Rechnungsdatum.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Verkäufer auf Auftragsbestätigung oder
Rechnung.
4.2 Ohne dass es einer förmlichen in Verzugsetzung
bedarf, werden bei verspäteter oder gestundeter
Zahlung die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288
Abs. 1, 2 BGB berechnet. Jeder Zahlungsverzug wird
mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr von
mindestens 10,00 Euro in Rechnung gestellt. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
4.3 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder
verschlechtert sich seine Vermögenslage nach
Vertragsschluss wesentlich, so werden alle unsere
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch im
Falle einer Stundung, zur sofortigen Barzahlung
fällig; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder
Schecks entgegengenommen haben. Außerdem sind wir in
diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach
angemessener Zeit vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Gewährleistung
5.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen
ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er
innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter
Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des
Käufers Ersatz oder bessert nach. Wir sind
berechtigt, mindestens 3 Mängelbeseitigungsversuche
selbst oder durch Dritte durchführen zu lassen.
5.2 Gewährleistungsfristen richten sich nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch und beginnt mit dem Datum
der Lieferung. Bei Verträgen, die nicht individuell
nach Kundenwünschen hergestellt worden sind,
verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche
gegenüber Kunden, die Verbraucher gemäß § 13 BGB
sind in 12 Monaten. Gegenüber Kunden, die
Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, sind
Mängelgewährleistungsansprüche in diesen Fällen
ausgeschlossen.
5.3 Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14
Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt
werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften
Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten,
andernfalls sind jegliche Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
5.4 Schlägt die Nachbesserung / -erfüllung fehl, so
ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu
treten.
6. Haftung
6.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit der Besteller Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist
die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
soweit wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die
Schadenersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.3 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.4 Bei Schäden an Gegenständen des Bestellers ist
unsere Haftung auf eine Instandsetzung durch uns
oder von uns beauftragte Dritte begrenzt. Ist eine
Instandsetzung nicht oder nur mit im Vergleich zum
Zeitwert des Gegenstandes unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich, haften wir in Höhe des Zeitwertes
des beschädigten Gegenstandes. Soweit uns, unseren
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen weder
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen
ist, ist Zeitwert auf das 3-fache der Auftragssumme
begrenzt.
6.5 Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
7. Sonderabsprachen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für den
Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bestellte und gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
8.2 Im Falle der Verarbeitung oder der Verbindung
mit anderen Erzeugnissen erwerben wir an den durch
die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden
Erzeugnissen Miteigentum, die Miteigentumsanteile
bestimmen sich nach dem Verhältnis der
Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen
Erzeugnisse.
8.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware -
insbesondere durch Gerichtsvollzieher, wird der
Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den
uns entstehenden Ausfall
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist
der Verkäufer berechtigt, die Ware auf dessen Kosten
zurückzufordern, gleichwohl behält der Vertrag,
weiterhin seine Gültigkeit mit dem Anspruch auf
Erfüllung
9. Anwendbares Recht
Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen in
allen Fällen dem deutschen Recht, auch wenn die
Bestellung aus dem und/oder Lieferung in das Ausland
erfolgen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
vom 11.04.1980 über Verträge über den
internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen
Forderungen aus oder aus Anlass der geschäftlichen
Verbindung ist unser Geschäftssitz.
10.2 Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtlichen Sondervermögens ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller in seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen
10.3 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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